Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wurde eine Parkordnung erstellt. Mit Ihrem Besuch in unserem Park akzeptieren Sie automatisch diese Parkordnung. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag und hoffen, dass die folgenden Vorschriften dazu beitragen. (Park rules - English)
Art. 1 | Zugang zum Freizeitpark |
1. | Mit einer Online-(Tages-)Karte für den Freizeitpark de Waarbeek können Sie den Freizeitpark einmal betreten. |
2. | Das Nachdrucken und der Handel mit Eintrittskarten sind verboten. |
3. | Unsere Gäste werden gebeten, angemessene Kleidung zu tragen, und zwar aus Gründen der Hygiene, der Sicherheit und des Respekts gegenüber Kindern und anderen Gästen. Das Tragen von Badebekleidung in Attraktionen ist verboten. |
4. | Es ist strengstens verboten, sich außerhalb der Öffnungszeiten im Freizeitpark aufzuhalten. |
5. | Bei Parkschließung aufgrund höherer Gewalt durch extreme Umstände (z. B. Wetterbedingungen), die wir nicht beeinflussen können, erfolgt keine Rückerstattung. |
6. | Wir behalten uns das Recht vor, Öffnungstage und/oder -zeiten während der Saison zu ändern. |
7. | Wir leisten keine Rückerstattung für gekaufte Produkte/Dienstleistungen. |
8. | Das Verbreiten von Überzeugungen oder das Abhalten von Demonstrationen ist nicht gestattet. |
9. | Personen ab 12 Jahren dürfen den Park nicht verkleidet/geschminkt betreten. |
10. | Wenn in unseren Parkregeln von Begleitern die Rede ist, sind damit immer erwachsene Begleiter (18+ Jahre) gemeint. |
Art. 2 | Verletzungen, Diebstahl und/oder Schäden |
1. | Der Freizeitpark de Waarbeek haftet nicht für Verletzungen, Diebstahl und/oder Beschädigungen Ihres Eigentums. Dies gilt auch dann, wenn diese von einem unserer Mitarbeiter in Besitz genommen wurden. Sie betreten den Freizeitpark de Waarbeek auf eigenes Risiko. |
2. | Eltern und Begleiter (sowie Schulen, Einrichtungen usw.) haften für Schäden, die durch Personen verursacht werden, die ihnen anvertraut wurden. |
3. | Bei Diebstahl wird jederzeit die Polizei verständigt. |
4. | Sollten Sie einen Schaden oder eine Verletzung erlitten haben, müssen Sie dies vor Ihrer Abreise dem Vorgesetzten melden. Bei nachträglicher Meldung entfällt die Haftung des Waarbeek. |
Art. 3 | Attraktionen/Spielgeräte |
1. | Alle Attraktionen haben eigene Sicherheitsvorschriften bezüglich u. a. Mindestgröße und körperlicher Verfassung. Diese Vorschriften sowie die Anweisungen der Mitarbeiter müssen jederzeit befolgt werden. |
2. | Es kann vorkommen, dass eine Attraktion oder ein Spielgerät aufgrund einer Reparatur oder Wartung (vorübergehend) außer Betrieb ist. Darüber hinaus können Attraktionen aufgrund von Wetterbedingungen wie starkem Regen, Gewittern und Windböen vorübergehend geschlossen werden. Dies berechtigt nicht zu einer Rückerstattung des Eintrittspreises, einer Entschädigung oder einem anderen Ausgleich. |
3. | An weniger frequentierten Tagen kann es vorkommen, dass ein Mitarbeiter mehrere Attraktionen bedient. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. |
4. | In den meisten Attraktionen ist das Tragen von Schuhwerk Pflicht. Aus Sicherheitsgründen muss es sich in einigen Attraktionen um Schuhwerk handeln, das fest am Fuß sitzt (also keine Hausschuhe). |
Art. 4 | Getränke und Speisen |
1. | Die im Rahmen unserer All-inclusive-Formel bereitgestellten Getränke und Speisen dürfen nicht aus dem Park mitgenommen werden. Gelegentlich finden stichprobenartige Taschenkontrollen statt. |
2. | Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall immer in den dafür vorgesehenen Behältern. |
Art. 5 | Tiere |
1. | Aus hygienischen und Sicherheitsgründen sind Tiere im Freizeitpark nicht gestattet, mit Ausnahme von Blindenhunden. |
2. | Bei Meldung von Haustier(en) in einem Auto auf dem Parkplatz sind wir gezwungen, ein Tierheim zu kontaktieren. |
Art. 6 | Kameraüberwachung / Foto- und Videoaufnahmen |
1. | Zum Schutz Ihrer und unserer Sicherheit sowie unseres Eigentums ist im Park eine Kameraüberwachung vorhanden. |
2. | Es ist möglich, dass während Ihres Besuchs Foto- und/oder Videoaufnahmen zu Werbezwecken gemacht werden. Wir behalten uns das Recht vor, dieses Material 1 für die Veröffentlichung zu verwenden. Wenn Sie nicht im Bild sein möchten, können Sie sich beim Fotografen/Filmteam melden, das an der Kleidung mit dem Logo des Freizeitparks de Waarbeek zu erkennen ist. |
3. | In einer Attraktion kann ein Foto von Ihnen gemacht werden, das Sie am Ausgang der Attraktion kaufen können. Dort werden die aufgenommenen Fotos auf einem Bildschirm angezeigt. |
Art. 7 | Alkohol, Betäubungsmittel, Gewalt und Belästigung |
1. | Übermäßiger Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Zerstörung, Anwendung von (körperlicher oder verbaler) Gewalt und/oder anderes unerwünschtes Verhalten sind verboten. Bei Vorfällen wird die Polizei verständigt. |
2. | Das Tragen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. Wir behalten uns das Recht vor, den Besitzer gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Polizei vom Gelände zu entfernen. |
3. | Es ist nicht gestattet, Glaswaren in den Park mitzubringen. |
4. | Die Verwendung von Geräten, die Lärmbelästigung verursachen, ist nicht gestattet. |
Art. 8 | Rauchrichtlinien |
1. | Der Freizeitpark de Waarbeek ist rauchfrei, mit Ausnahme der Raucherzone an der Rückseite des Parks. |
2. | Die Rauchrichtlinien gelten auch für die Verwendung von E-Zigaretten/Vapes. |
Art. 9 | Parken |
1. | Sie werden gebeten, sich auf unseren Parkplätzen an die Verkehrsregeln zu halten und die Anweisungen unserer Parkplatzwächter zu befolgen. Bei Zuwiderhandlung können wir Ihr Auto auf Ihre Kosten vom Parkplatz entfernen lassen. |
2. | Für unseren Parkplatz, der ausschließlich den Gästen unseres Parks vorbehalten ist, wird eine Parkgebühr erhoben. |
3. | Das Parken erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko, und wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden oder Diebstahl |
4. | Das Parken ist abhängig von der Verfügbarkeit. De Waarbeek kann nicht garantieren, dass immer ausreichend Parkplätze vorhanden sind. |
Art. 10 | Sonstiges |
1. | Um Ihnen einen angenehmen Besuch im Freizeitpark de Waarbeek zu ermöglichen, benötigen wir in einigen Fällen Ihre personenbezogenen Daten. In unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website einsehbar ist, erklären wir, welche Daten wir zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeiten. |
2. | Das Anbringen von Werbung, das Durchführen von Sammlungen, das Anbieten von Waren usw. ist nicht gestattet, es sei denn, die Geschäftsleitung hat hierfür eine Genehmigung erteilt. |
3. | Die Verwendung von Drohnen ist nicht gestattet, es sei denn, die Geschäftsleitung hat hierfür eine Genehmigung erteilt. |
4. | Der Freizeitpark de Waarbeek verwendet viel Zeit und Sorgfalt auf die Instandhaltung des Parks. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie auf weniger erfreuliche Dinge stoßen. Sollte dies der Fall sein, würden wir es sehr begrüßen, wenn Sie dies einem unserer Mitarbeiter melden. |
5. | Die Mitarbeiter des Freizeitparks de Waarbeek sind berechtigt, Personen aus dem Park zu verweisen, wenn diese sich nicht an die Parkordnung halten. In diesem Fall hat die verwiesene Person keinen Anspruch auf Schadenersatz. |
In allen Fällen, die in dieser Ordnung nicht vorgesehen sind, entscheidet die Geschäftsleitung. Der Vorgesetzte entscheidet auch über die korrekte Auslegung und Anwendung dieser Ordnung.
Geschäftsleitung Freizeitpark de Waarbeek